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Zugewinnausgleich und Einkommensermittlung

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger berechnen wir nicht nur den Wert einer Praxis oder eines Unternehmens, sondern wir berechnen auch objektiv das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen oder führen Berechnungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs durch.

Besonders zu berücksichtigen ist, dass der Zugewinn bei einer Veräußerung um die fiktiv anfallenden Steuern zu ermäßigen ist. 

Diese Art von Gutachten soll den Parteien bzw. dem Gericht als neutrale Grundlage für die Beurteilung des individuellen Falls dienen.

Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular nutzen!

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